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Herzlich willkommen bei der WWW-Dokumentation der VorlesungBürgerliches Vermögensrecht I und II
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montags von 14.30 bis 16.00 Uhr im Auditorium Maximum (Gebäude B4.1), | |
donnerstags von 8.30 bis 10.00 Uhr im Auditorium Maximum (Gebäude B4.1), | |
freitags von 8.30 bis 10.00 Uhr im Auditorium Maximum (Gebäude B4.1). |
Wie jeder leicht erkennt, macht das sechs statt der nach dem Studienplan vorgesehenen fünf Semesterwochenstunden. Wir schaffen uns damit ein kleines Polster für den Fall, dass die Vorlesung wegen Krankheit, anderweitiger dienstlicher Obliegenheiten oder konkurrierender wissenschaftlicher Veranstaltungen einmal ausfallen muss. Die Anzahl der Leistungspunkte, die in dieser Vorlesung erworben werden können, ändert sich nicht. Es sind zehn (10).
Einzelheiten können Sie dem Zeitplan entnehmen, der entsprechend dem Vorlesungsverlauf und anderen Einflussfaktoren aktualisiert werden wird.
Die Klausureinsicht für die Studenten des Bachelorstudiengangs "Wirtschaft und Recht" ist auf Mittwoch, den 25. April 2007 von 9 bis 10 Uhr festgelegt worden und findet im Raum E029, Gebäude C3.1 statt.
Der Studienplan sieht in den ersten beiden Semestern die Veranstaltungen Bürgerliches Vermögensrecht I und II vor, deren Inhalt sinnvoll auf die weiteren Veranstaltungen mit Bezügen zum bürgerlichen Vermögensrecht abzustimmen ist. Die weiteren Veranstaltungen in den folgenden Semestern sind das Schuldrecht, das Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht sowie das Handelsrecht.
Für das Bürgerliche Vermögensrecht I und II bleiben nach einer Einführung in die Funktionen des Bürgerlichen Vermögensrechts als des Rechts der gewollten und ungewollten Vermögensverschiebungen unter Lebenden, dessen Durchsetzung privater Initiative (wenn auch im Streitfall mit staatlicher Hilfe) anheim gegeben ist: die Rechtssubjekte als Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten, die Rechtsobjekte, die Gegenstand des Vermögensrechts sind, das Vertragsrecht am Beispiel des Kaufvertrages (Begründung, Abschluss, Grenzen, Durchführung, Erfüllung, Durchführungsstörungen und Haftung, Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Rückabwicklung nach Leistungsbereicherungsrecht (Zweipersonenbeziehungen), das außervertragliche Haftungsrecht und das Recht des Schadensersatzes.
Um die Durchsetzung von Rechten im Streitfall von der Einleitung gerichtlicher Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung zu verdeutlichen, haben wir neben dem Bürgerlichen Vermögensrecht schon im ersten Semester die Veranstaltung Rechtsdurchsetzung vorgesehen.
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