juris

Die elektronische Dokumentation bei juris erlaubt uns einen außerordentlich schnellen Zugriff auf Entscheidungen mit dem vollen amtlichen Text.

Doch ist es nicht der amtliche Text allein, der die juris-Dokumentation so wertvoll macht. Es sind die vielen Register, die juris neben dem Entscheidungstext zur besseren Erschließung des Materials mitführt.

Vor allem das Aktenzeichen erweist sich häufig als für den schnellen Zugriff außerordentlich nützlich. Das Aktenzeichen findet man nicht selten in den Berichten der Tagespresse. Sucht man mit ihm, bekommt man erstens eine Antwort darauf, ob die Entscheidung schon bei juris vorgehalten wird, und zweitens bisweilen auch die Information, dass es mehrere Entscheidungen unter einem Aktenzeichen gibt. Im vorliegenden Fall sind es deren drei. In der ersten ging es um eine vorläufige Anordnung, die die Vollstreckung der strafgerichtlichen Urteile bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache aussetzte, in der zweiten um die Begründetheit der Selbstablehnung der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die schon als Berliner Justizsenatorin mit der Verfolgung der Straftaten befasst war, und in der dritten um die hier wiedergegebene Entscheidung in der Hauptsache.