Euleklein.gif (982 Byte) Literatur Eulerechtsklein.gif (984 Byte)

Home Nach oben Zusammenfassungen Folien Multiple-Choice Literatur Fälle Entscheidungen Druckversionen

Das Bürgerliche Vermögensrecht behandelt Rechtsfragen aus den ersten drei Büchern des BGB. Die Vorlesung orientiert sich aber nicht an dem Aufbau des BGB nach Büchern: Allgemeiner Teil des BGB, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht und Sachenrecht, sondern behandelt aus didaktischen Gründen Fragestellungen, die quer zu der Einteilung des BGB nach Büchern stehen. Ich führe deshalb zunächst Studienliteratur an, die einem vergleichbaren Prinzip folgt. Eines dieser Bücher sollte unbedingt erworben und selbständig durchgearbeitet werden.

Wegen des tief greifenden Eingriffs des Gesetzgebers in das BGB durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist allerdings bei der Anschaffung und Lektüre Vorsicht geboten. Käuflich erwerben sollte man Bücher zum Schuldrecht nur, wenn und soweit sie die Schuldrechtsmodernisierung schon eingearbeitet haben. Das ist bei der hier angegebenen Studienliteratur durchgehend der Fall.

Studienliteratur zum Bürgerlichen Vermögensrecht

bulletMedicus, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 7. Aufl. 2006
bulletMusielak, Grundkurs BGB, 9. Aufl. 2005
bulletSchmidt/Brüggemeier, Grundkurs Zivilrecht, 7. Aufl. 2006
bulletSchwab, Dieter, Einführung in das Zivilrecht, 16. Aufl. 2005

Studienliteratur zu den ersten drei Büchern des BGB

Allgemeiner Teil

bulletBoecken, BGB - Allgemeiner Teil, 2007
bulletBrox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 30. Aufl. 2006
bulletKöhler, BGB, Allgemeiner Teil, 30. Aufl. 2006
bulletRüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 14. Aufl. 2006
bulletSchack, BGB - Allgemeiner Teil, 11. Aufl. 2006

Schuldrecht

bulletBrox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 30. Aufl. 2004
bulletBrox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 30. Aufl. 2005
bulletMedicus, Schuldrecht I: Allgemeiner Teil, 17. Aufl. 2006
bulletMedicus, Schuldrecht II: Besonderer Teil, 12. Aufl. 2004
bulletSchlechtriem, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2005
bulletSchlechtriem, Schuldrecht, Besonderer Teil, 7. Aufl. 2006
bulletSchmidt, Eike, Das Schuldverhältnis, 2004

Deliktsrecht

bulletKötz/Wagner, Deliktsrecht, 10. Aufl. 2006

Sachenrecht

bulletSchwab/Prütting, Sachenrecht, 32. Aufl. 2006
bulletWolf, Sachenrecht, 22. Aufl. 2006

Literatur zur Vertiefung

Allgemeiner Teil

bulletFlume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Erster Band, Erster Teil: Die Personengesellschaft, 1977; Erster Band, Zweiter Teil: Die juristische Person, 1983; Zweiter Band: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl. 1992
bulletLarenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Aufl. 2004
bulletMedicus, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl. 2006
bulletPawlowski, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Aufl. 2003

Schuldrecht

bulletEsser/Schmidt, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2000
bulletEsser/Weyers, Schuldrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl. 2000
bulletLarenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band I: Allgemeiner Teil, 14. Aufl. 1987
bulletLarenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil, 1. Halbband, 13. Aufl. 1986
bulletLarenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil, 2. Halbband, 13. Aufl. 1994
bulletOechsler, Schuldrecht. Besonderer Teil. Vertragsrecht, 2003

Schuldrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

bulletDauner-Lieb/Heidel/Lepa/Ring, Das neue Schuldrecht, 2002
bulletDauner-Lieb/Arnold/Dötsch/Kitz, Fälle zum Neuen Schuldrecht, 2002
bulletHuber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung. Einführung in das neue Recht, 2002
bulletLorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht, 2002

Sachenrecht

bulletBaur/Stürner, Lehrbuch des Sachenrechts, 18. Aufl. 2006
bulletVieweg/Werner, Sachenrecht, 2. Aufl. 2005

Kommentare zum BGB

Kommentare folgen dem Aufbau eines Gesetzes und kommentieren die gesetzlichen Bestimmungen. Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig und berührt die - unter verschiedensten Gesichtspunkten - bedeutendsten Kommentare.

bulletPalandt
erscheint in jedem Jahr neu, ist für den erfahrenen Praktiker des Zivilrechts unverzichtbar und für Studienanfänger schlicht ungeeignet.
bulletKropholler
für Studierende geschrieben. Ein echter Hit für den, der schon zu Beginn des Studiums einen Kommentar haben möchte.
bulletJauernig
ist neben dem Kropholler der einzige Kommentar, der nach Leistung und Preis von (fortgeschrittenen) Studenten angeschafft werden kann.
bulletErman
leitet die Reihe der mehrbändigen Kommentare ein: von zwei Bänden (Erman) bis zu mehr als 40 Bänden (Staudinger)
bulletjuris Praxiskommentar
war ein genuin elektronischer Kommentar herausgegeben von den Saarbrücker Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann, Weth und gesellt sich mit der zweiten Auflage auch zu den mehrbändigen Kommentaren
bulletAlternativkommentar
bulletMünchener Kommentar
bulletSoergel
bulletStaudinger

Gerade die mehrbändigen Kommentare sind eine wahre Fundgrube für vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Fragen des Zivilrechts. Für die Anfertigung von Hausarbeiten und Seminararbeiten sind sie unverzichtbar. Sie bieten auch dem Anfänger vielfältige Möglichkeiten, offene Fragen zu klären.

Seitenanfang (2184 Byte)

© Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann. 
Bei Fragen und Unklarheiten wenden sich meine Studenten bitte an:
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann.
Eulerechtsklein.gif (984 Byte)