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Das Bürgerliche Vermögensrecht behandelt Rechtsfragen aus den ersten drei Büchern
des BGB. Die Vorlesung orientiert sich aber nicht an dem Aufbau des BGB nach Büchern:
Allgemeiner Teil des BGB, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht und Sachenrecht,
sondern behandelt aus didaktischen Gründen Fragestellungen, die quer zu der Einteilung
des BGB nach Büchern stehen. Ich führe deshalb zunächst Studienliteratur an, die einem
vergleichbaren Prinzip folgt. Eines dieser Bücher sollte unbedingt erworben und
selbständig durchgearbeitet werden.
Wegen des tief greifenden Eingriffs des Gesetzgebers in das
BGB durch das am 1. Januar 2002 in Kraft
getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist allerdings bei der Anschaffung
und Lektüre Vorsicht geboten. Käuflich erwerben sollte man Bücher zum
Schuldrecht nur, wenn und soweit sie die Schuldrechtsmodernisierung schon
eingearbeitet haben. Das ist bei der hier angegebenen Studienliteratur
durchgehend der Fall.
Studienliteratur zum Bürgerlichen Vermögensrecht
| Medicus, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 7.
Aufl. 2006 |
| Musielak, Grundkurs BGB, 9. Aufl.
2005 |
| Schmidt/Brüggemeier, Grundkurs Zivilrecht, 7. Aufl.
2006 |
| Schwab, Dieter, Einführung in das Zivilrecht, 16. Aufl.
2005 |
Studienliteratur zu den ersten drei Büchern des BGB
Allgemeiner Teil
| Boecken, BGB - Allgemeiner Teil, 2007 |
| Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB,
30. Aufl.
2006 |
| Köhler, BGB, Allgemeiner Teil, 30. Aufl.
2006 |
| Rüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 14. Aufl.
2006 |
| Schack, BGB - Allgemeiner Teil, 11. Aufl. 2006 |
Schuldrecht
| Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,
30. Aufl.
2004 |
| Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht,
30. Aufl.
2005 |
| Medicus, Schuldrecht I: Allgemeiner Teil, 17. Aufl.
2006 |
| Medicus, Schuldrecht II: Besonderer Teil, 12. Aufl.
2004 |
| Schlechtriem, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl.
2005 |
| Schlechtriem, Schuldrecht, Besonderer Teil, 7. Aufl.
2006 |
| Schmidt, Eike, Das Schuldverhältnis, 2004 |
Deliktsrecht
| Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 10. Aufl.
2006 |
Sachenrecht
| Schwab/Prütting, Sachenrecht, 32. Aufl.
2006 |
| Wolf, Sachenrecht, 22. Aufl. 2006 |
Literatur zur Vertiefung
Allgemeiner Teil
| Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Erster Band, Erster Teil: Die
Personengesellschaft, 1977; Erster Band, Zweiter Teil: Die juristische Person, 1983;
Zweiter Band: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl. 1992 |
| Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Aufl.
2004 |
| Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl.
2006 |
| Pawlowski, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Aufl.
2003 |
Schuldrecht
| Esser/Schmidt, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl.
2000 |
| Esser/Weyers, Schuldrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl. 2000 |
| Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band I: Allgemeiner Teil, 14. Aufl. 1987 |
| Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil, 1. Halbband,
13. Aufl. 1986 |
| Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil,
2. Halbband, 13. Aufl. 1994 |
| Oechsler, Schuldrecht. Besonderer Teil. Vertragsrecht,
2003 |
Schuldrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
| Dauner-Lieb/Heidel/Lepa/Ring, Das neue Schuldrecht, 2002 |
| Dauner-Lieb/Arnold/Dötsch/Kitz, Fälle zum Neuen
Schuldrecht, 2002 |
| Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung. Einführung in das
neue Recht, 2002 |
| Lorenz/Riehm, Lehrbuch zum neuen Schuldrecht, 2002 |
Sachenrecht
| Baur/Stürner, Lehrbuch des Sachenrechts, 18. Aufl.
2006 |
| Vieweg/Werner, Sachenrecht, 2. Aufl. 2005 |
Kommentare zum BGB
Kommentare folgen dem Aufbau eines Gesetzes und kommentieren die gesetzlichen
Bestimmungen. Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig und berührt die
- unter verschiedensten Gesichtspunkten - bedeutendsten Kommentare.
| Palandt
erscheint in jedem Jahr neu, ist für den erfahrenen Praktiker des Zivilrechts
unverzichtbar und für Studienanfänger schlicht ungeeignet. |
| Kropholler
für Studierende geschrieben. Ein echter Hit für den, der schon zu Beginn des
Studiums einen Kommentar haben möchte. |
| Jauernig
ist neben dem Kropholler der einzige Kommentar, der nach Leistung und Preis von (fortgeschrittenen) Studenten
angeschafft werden kann. |
| Erman leitet die Reihe der mehrbändigen Kommentare ein: von zwei Bänden (Erman) bis zu mehr
als 40 Bänden (Staudinger) |
| juris Praxiskommentar war ein genuin elektronischer Kommentar herausgegeben von den Saarbrücker
Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann, Weth und gesellt sich mit der
zweiten Auflage auch zu den mehrbändigen Kommentaren |
| Alternativkommentar |
| Münchener Kommentar |
| Soergel |
| Staudinger |
Gerade die mehrbändigen Kommentare sind eine wahre Fundgrube für vertiefte
wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Fragen des Zivilrechts. Für die
Anfertigung von Hausarbeiten und Seminararbeiten sind sie unverzichtbar. Sie bieten auch
dem Anfänger vielfältige Möglichkeiten, offene Fragen zu klären. |