Um auch mit dem Protokolldiktat noch eine brauchbare Grundlage für die Beweiswürdigung zu schaffen, muß man sich zunächst während der Vernehmung Stichworte über Inhalt, Gang und Art der Aussage notieren und beim Diktat darauf bedacht sein, die für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung wesentlichen Gesichtspunkte nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Die größte Verfälschungsgefahr droht aus dem Glattschleifen der Aussage auf das rechtsrelevante Kerngeschehen im anwendungsgerechten Juristenjargon".
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Gesetzestext |