Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 8

II. Die Beweisaufnahme im Termin

Für die Beweisaufnahme im Termin kann man zunächst zwei Hauptphasen unterscheiden: die Eröffnungsphase und die eigentliche Vernehmungsphase.


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Gesetzestext