Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 49

aa) Inhaltliche Kriterien

Die entscheidenden inhaltlichen Kriterien sind das Detailkriterium und das Individualitätskriterium. Das Detailkriterium verlangt nach zahlreichen, möglichst spontan in die Schilderung einfließenden Details, die das Ereignis farbig und einfühlbar machen und nicht nur das zentrale Beweisthema zweckmäßig abstützen. Das Individualitätskriterium ist erfüllt, wenn die Aussage ein unverwechselbares Gepräge von der Persönlichkeit und dem Sprachstil gerade der betreffenden Auskunftsperson erhält. In dem Rahmen dieser zentralen inhaltlichen Kriterien spielen noch vielfältige Merkmale eine Rolle. Zu nennen sind:


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