Warum nicht?
Bestimmung der zukünftigen Bindung durch Parteiverantwortung und -disposition
- Vermeidung von Überraschungsbindungen
- Entlastung der Prozesse vom Streit über Präjudizialverhältnisse, die in Zukunft von Bedeutung sein könnten
Keine Entfaltung maximaler Streitkultur im Prozeß um Minima
Kein Zwang aus einer einheitlich oder auch nur überwiegend anderen Handhabung durch die Verfahrensrechte anderer Länder