Bindung an das Gewollte
Problembereich 1
- Feststellung des Gewollten im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren
Problembereich 2
- Verknüpfung des Gewollten (Z) mit der vorgeschlagenen Bedeutungsfestsetzung (M):
- Z ist gleich M.
- Z stützt M.
- M ist eine notwendige Bedingung von Z.
- M ist eine hinreichende Bedingung von Z.
- Mit M kommt man Z näher als ohne M.