Der Verdacht
Die Staatsanwaltschaft weist die Polizeibeamten an, nur und immer dann die Entnahme einer Blutprobe zu veranlassen, wenn Verdachtsmomente eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für eine Trunkenheitsfahrt begründen. Den Polizeibeamten stehen Röhrchen zur Verfügung, von denen bekannt ist, daß sie sich in 95% der Fälle verfärben, in denen ein Trunkenheitsfahrer in das Röhrchen bläst, aber auch in 2% der Fälle, in denen ein nicht Betrunkener in das Röhrchen bläst. In einer ruhigen Nacht beschließen die Beamten, für ein wenig Abwechslung zu sorgen und den nächstbesten Kraftfahrer anzuhalten, um ihn in das Röhrchen blasen zu lassen. Das Röhrchen verfärbt sich. Müssen die Polizeibeamten den Betreffenden zu einer Blutentnahme vorführen, wenn sie den Anweisungen der Staatsanwaltschaft folgen wollen?