Allgemeiner Teil
Gericht: BGH 5. Zivilsenat
- Datum: 27. Oktober 1967
- Az: V ZR 153/64
- BGB § 313, BGB § 125, BGB § 242
Titelzeile
- Berufung auf Formnichtigkeit eines Vertrags als unzulässige Rechtsausübung
Leitsatz
- 1. Hat ein bedeutendes wirtschaftliches Unternehmen beim Abschluß eines der notariellen
Form bedürftigen Vertrags mit einem früheren Angestellten diesen unter Einsatz seines
Gewichts und seines Ansehens sowie durch den Hinweis, daß es einen privatschriftlichen
Vertrag einem notariellen als gleichwertig anzusehen pflege, zum Absehen von der
Einhaltung der notariellen Form veranlaßt, dann stellt seine spätere Berufung auf die
Formnichtigkeit eine unzulässige Rechtsausübung dar.
Fundstelle
- BGHZ 48, 396-400
- MDR 1968, 136-137
- LM Nr 31 zu § 313 BGB
- BB 1967, 1355
- NJW 1968, 39-43
- JZ 1968, 67-68