Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§ 356 Randnummer 4

Rechtsbehelfe: Die Fristsetzung ist an keinen Antrag gebunden und kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Gegen sie gibt es kein Rechtsmittel. Die Ablehnung der Fristsetzung kann mit der Beschwerde (§ 567) angegriffen werden.


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Gesetzestext