Die Kommission für das Zivilprozeßrecht hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, das Prozeßgericht von den Einschränkungen zu befreien, die nach § 360 einer Änderung des Beweisbeschlusses ohne mündliche Verhandlung entgegenstehen. Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Bundesratsdrucksache 522/84) greift diese Anregung nicht auf.
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Gesetzestext |