Die Untersuchung muß zur Feststellung der Abstammung erforderlich sein. Es müssen mithin alle Beweismöglichkeiten ohne Untersuchung ausgeschöpft werden. Nur wenn diese weder eindeutig positiv noch eindeutig negativ ausgefallen sind, ist Raum für die körperliche Untersuchung. Das Problem stellt sich nach jeder erfolgten Untersuchung erneut für weitere Untersuchungen. So ist zum Beispiel bei feststehendem Geschlechtsverkehr in der Empfängniszeit, fehlenden Anhaltspunkten für Mehrverkehr und einer nach Essen/Möller berechneten Vaterschaftsplausibilität von 99,8 % kein Raum mehr für eine erbbiologische Ähnlichkeitsbegutachtung.
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