Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§ 379 Randnummer 4

Anfechtung: Grundsätzlich können Vorschußanordnungen nicht selbständig, sondern nur mit dem Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung angegriffen werden (OLG Frankfurt Rechtspfleger 1973, 63). Von diesem Grundsatz ist eine Ausnahme zu machen, wenn ein Vorschuß entgegen der Prozeßkostenhilfegewährung angeordnet wird. In diesem Fall bedeutet die Anordnung eine teilweise Verweigerung der Prozeßkostenhilfe und kann darum gem. § 127 Abs. 2 mit der Beschwerde angegriffen werden.


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Gesetzestext