Mit der Rangierfrage (Bender/Röder RN 692) versucht man den abschweifenden oder auch nur weitschweifigen Zeugen auf ein bestimmtes Thema wieder zurück- oder erstmals hinzuführen. Bei dem Einsatz solcher Fragen ist Vorsicht geboten, weil die Auskunftsbereitschaft leiden kann, wenn man den Redefluß eines Zeugen vorschnell abschneidet.
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Gesetzestext |