Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§ 454 Randnummer 2

Allein dem Prozeßgericht steht es zu, einen neuen Verhandlungstermin zu bestimmen. Abs. 2 gibt ihm überdies die Möglichkeit, noch in dem zur Vernehmung oder Eidesleistung bestimmten Termin zur Hauptsache zu verhandeln. Es kann dann auch ein Versäumnisurteil gegen die nicht erschienene Partei ergehen, es sei denn, der Anwalt der nicht erschienenen Partei sei erschienen.


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Gesetzestext