,,Je mehr die Auskunftsperson zu den (für sie) unwesentlichen Punkten Wahrnehmungen gemacht haben will und daran sich noch heute zu erinnen behauptet, umso wahrscheinlicher ist, daß die Auskunftsperson lügt, wenn sie behauptet, sie habe zu den (für sie damals) zentralen Punkten keine Wahrnehmungen gemacht oder erinnere sich heute nicht mehr daran" (Zurückhaltungssignal - Bender/Nack RN 314). ,,Je mehr die Auskunftsperson jede inhaltliche Erweiterung der (im Bericht gemachten) Aussage im Verhör verweigert oder allenfalls nichtssagende Zusätze sich abringen läßt, desto wahrscheinlicher ist, daß die Auskunftsperson mit der Wahrheit zurückhält oder eine Lügengeschichte erzählt hat (Verweigerungssymptom - Bender/Nack RN 317). ,,Je mehr die - an sich in der Regel schon dürftigen - unglaubhaften Berichte auf Vorhalt von Unmöglichkeiten, Widersprüchen, Unvereinbarkeit mit feststehenden Tatsachen usw. noch weiter (ersatzlos) eingeschränkt werden -also ,,verarmen" -, umso mehr besteht der Verdacht, daß es sich tatsächlich um Lügengeschichten handelt" (Verarmungssymptom - Bender/Nack RN 320). ,,Je mehr die Auskunftsperson versucht, vom zentralen Beweisthema weg zu irgendwelchen Nebensächlichkeiten überzugehen, insbesondere sich in Ungenauigkeiten oder unwesentliche Irrtümer der Gegenseite geradezu ,,verbeißt", desto wahrscheinlicher ist, daß die Auskunftsperson im Kernpunkt mit der Wahrheit zurückhält oder eine Lügengeschichte erzählt hat" (Fluchtsymptom - Bender/Nack RN 322).
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