Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 59

,,Je mehr die Wortwahl im Widerspruch steht zum Inhalt der Aussage, umso mehr sollte man an der Glaubhaftigkeit zweifeln" (Freud'sches Signal - Bender/Nack RN 328). ,,Je mehr gewisse Redeweisen und Sprachformen - die für die (halbe) Lüge typisch sind - in der Aussage vorkommen, desto kritischer sollte man sein" (Sprachsymptom - Bender/Nack RN 333). ,,Je mehr die Aussage allein dadurch viel wahrscheinlicher wird, daß man immer dort, wo das Wörtchen ,,nicht" vorkommt, dieses einfach streicht, und immer dort, wo das Wörtchen ,,nicht" zu fehlen scheint, dieses ergänzt, umso mehr sollte man Verdacht schöpfen" (Nicht-Nicht-Symptom - Bender/Nack RN 336). ,,Je unbestimmter, ja zweideutiger die Ausdrucksweise, je unklarer der Sachverhalt als Ganzes bleibt, desto mehr spricht dafür, daß die Auskunftsperson nicht bei der Wahrheit geblieben ist. Eine Aussage sollte umso klarer sein, je einfacher das zu schildernde Detail ist" (Unklarheitssymptom - Bender/Nack RN 337).


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