Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 63

Beim Dreistigkeitssignal startet die Auskunftsperson Gegenangriffe, zu denen in der gegebenen Situation kein Anlaß ersichtlich ist. ,,Wenn sich jemand gegen einen Vorwurf verteidigt, den zu diesem Zeitpunkt noch gar niemand gegen ihn erhoben hatte, ist der Vorwurf mit hoher Wahrscheinlichkeit begründet" (Vorwegverteidigungssymptom - Bender/Nack RN 356). ,,Je mehr die Entrüstung demonstrativ dargeboten wird und in der betreffenden Situation überzogen wirkt, desto skeptischer sollte man sein" (Entrüstungssymptom - Bender/Nack RN 357).


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