Wenn das Filtermodell dem Informationsfluß in einer Zeugenbekundung über Beobachtung, Abruf und Wiedergabe empirisch gerecht wird, so gibt für es die Multiplikationsregel ein mathematisch geeignetes Modell ab. Ob das Filtermodell ihm gerecht wird, hängt davon ab, ob man die an einer Mengenvorstellung über Informationen entwickelte Annahme übertragen darf auf den Sicherheitsgrad einer einzelnen Information. Da man aber auch den Sicherheitsverlust an Filtern exemplifizieren kann, sehe ich nicht, was gegen eine solche Übertragung sprechen sollte. Die Wahrscheinlichkeit der Irrtumsfreiheit läßt sich darum mit dem Produkt aus der Sicherheit der Wahrnehmung, der Sicherheit des Abrufs (Erinnerung) und der Sicherheit der Wiedergabe angeben. Bei der Bestimmung der einzelnen Sicherheiten sind alle zur Verfügung stehenden Informationen zu berücksichtigen, wobei es sich durchaus ergeben kann, daß Beweisketten und Beweisringe zum Tragen kommen, die mit der Multiplikationsregel und dem Bayestheorem einer Kontrolle durch die Denkgesetze unterworfen werden können (vgl. Bender/Nack RN 482 ff.).
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