Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 72

Die Möglichkeit gesteuerter Verfälschungen ist in den bisherigen Entwicklungen noch nicht berücksichtigt worden. Wir müssen sie aber in Rechnung stellen, wenn wir den Vertrauensgrad ermessen wollen, welcher einer Aussage gebührt. Vielleicht ist es auch hier möglich, im Filterbild zu bleiben und einen weiteren Filter einzuziehen, dessen Durchlaßwahrscheinlichkeit (für zutreffende Informationen) gleich der Wahrscheinlichkeit für das Fehlen gesteuerter Verfälschungen ist. Wir hätten dann in das mathematische Gesamtmodell lediglich einen weiteren Faktor einzustellen, der das Gesamtprodukt gleich läßt oder senkt. So verlockend dieser Weg wegen seiner Einfachheit scheint, so schwierig sind doch die mit ihm verbundenen Interpretationsprobleme . Wir müssen uns erst einmal Klarheit darüber verschaffen, auf welche Art von Ereignissen oder Aussagen sich unsere Wahrscheinlichkeitsanalysen eigentlich beziehen: auf die Wahrscheinlichkeit des rechtlich relevanten Ereignisses A (1), auf die Wahrscheinlichkeit der Wahrheit der Aussage des Zeugen mit dem Inhalt: ,,A" (2) oder auf die Wahrscheinlichkeit der Wahrheit der Aussage des Zeugen mit dem Inhalt: ,,Ich habe erlebt, daß A" (3).


vorherige Randnummer nächste Randnummer