Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 402 Randnummer 18

a) Beschreibende und schließende Statistik

Die Entwicklung von Schätz- und Testtheorien gehört zum Gebiet der sog. schließenden Statistik. Von ihr läßt sich die historisch am Anfang der Statistik als wissenschaftlicher Disziplin stehende beschreibende Statistik unterscheiden. Im Rahmen der beschreibenden Statistik entwickelt man Methoden, um das aus empirischen Erhebungen gewonnene Datenrohmaterial zu ordnen, darstellbar und verständlich zu machen. Einfache Schritte in dieser Richtung sind der Übergang von absoluten Zahlen zu Proportionen und Prozenten, die Angabe von Durchschnitten und Mittelwerten sowie von Streuungsmaßen um Mittelwerte (Standardabweichung, Varianz). Alle diese Zahlen beziehen sich regelmäßig auf jeweils eine Variable der in der Untersuchung insgesamt erfaßten Einheit und geben an, wie groß der Anteil dieser Variablen in der untersuchten Einheit ist, oder mit welchen Ausprägungen die Variable selbst ausgestattet ist. In schon etwas kompliziertere Bereiche der beschreibenden Statistik stößt man vor, wenn man Beziehungen, Assoziationen zwischen unterschiedlichen Variablen untersucht und die Stärke eines Zusammenhangs quantitativ bestimmen möchte. Die dafür verwendeten Maßzahlen heißen Assoziations- oder Korrelationskoeffizienten, und die beschreibende Statistik kennt eine Reihe mitunter doch sehr komplizierter Verfahren, Assoziationsmaße zu bestimmen, denen je nach Verfahren höchst unterschiedliche Bedeutung zukommen kann.


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