Sperrwirkung
Vermeidung von Urteilen, die sich in ihrem rechtskraftfähigen Inhalt widersprechen
Ermöglichung eines Vollstreckungstitels für den Anspruchsinhaber nach Abschluß des sperrenden Verfahrens oder durch Widerklage im sperrenden Verfahren
Ermöglichung der fristgerechten Geltendmachung zur Vermeidung des Verjährungseintritts nur durch Widerklage
Erhaltung der Ergebnisse eines Verfahrens (etwa Ergebnisse einer umfangreichen Beweisaufnahme) für die Entscheidung des Rechtsstreits