Keine Sperrwirkung
Vermeidung von Urteilen, die sich in ihrem rechtskraftfähigen Inhalt widersprechen nicht durchgehend gewährleistet
Ermöglichung eines Vollstreckungstitels für den Anspruchsinhaber
Ermöglichung der fristgerechten Geltendmachung zur Vermeidung des Verjährungseintritts
Erhaltung der Ergebnisse eines Verfahrens (etwa Ergebnisse einer umfangreichen Beweisaufnahme) für die Entscheidung des oder der Rechtsstreite nur durch Aussetzung der Entscheidung über die Leistungsklage