Dreifache Rolle des Vernünftigen
Das Vernünftige trägt die Bindung des Rechtsanwenders an die Festlegungen des Gesetzgebers.
Das Vernünftige begrenzt bei krassen Grenzüberschreitungen der Gesetzgebungsorgane die Verbindlichkeit getroffener Festlegungen.
Das Vernünftige leitet die Entscheidungen in den Freiräumen des vom Gesetzgeber GESAGTEN und GEWOLLTEN.