Idee der Einfachheit
“Je einfacher das maßgebende (normative) Prämissenmaterial aufzufinden ist, umso verläßlicher und einheitlicher wird es auch in den jeweiligen Einzelfällen aufgefunden werden, so daß Gleichmäßigkeit und Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung - in abstracto - so gut wie möglich gewahrt sind“ (S. 557).
Ergänzung um Informations- und Argumentationslast-regeln, die auch präjudiziellen Festlegungen und allgemein akzeptierten Sätzen der wissenschaftlichen Rechtsdogmatik Eingang in die Diskussion verschaffen.