Rechtsentwicklung ...
BGH 9. Zivilsenat BGHZ 113, 287
BGH 11. Zivilsenat NJW 1993, 1594
Eine Bürgschaft ist kein auf eine entgeltliche Leistung gerichteter Vertrag.
Der erkennende Senat neigt dazu, in erweiternder gemeinschafts-konformer, am Schutzzweck der Norm und an der EG-Richtlinie 577/85 orientierter Auslegung des Begriffs Vertrag über eine entgeltliche Leistung es genügen zu lassen, wenn eine Gegenleistung der anderen Vertragspartei zwar nicht zum Vertragsinhalt gehört, der Kunde aber sein Leistungsversprechen in der dem Gegner erkennbaren Erwartung abgibt, ihm selbst oder einem bestimmten Dritten werde daraus irgendein Vorteil erwachsen.
BGH 9. Zivilsenat NJW 1996, 930