Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 12

b) Verhör durch das Gericht: Gefahren für die Brauchbarkeit der im Verhör erfragten Aussage ergeben sich aus der Unverständlichkeit der Vernehmungssprache und dem Suggestivcharakter der Fragestellung.


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Gesetzestext