Zusatzarbeitsanweisung für ausländische Studierende mit Sprachschwierigkeiten

1. Klausur oder mündliche Prüfung?
2. Inhalt der mündlichen Prüfung
3. Anwesenheitspflicht
4. Vorlesungsklausur
5. Credit Points

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Sie gelten prinzipiell dieselben Arbeitshinweise wie für alle anderen Studierenden. Aufgrund Ihrer Sprachschwierigkeiten gibt es jedoch einige Besonderheiten, die für Sie in gewisser Hinsicht sowohl als Vorteil wie auch als Nachteil aufgefasst werden können:

1. Klausur oder mündliche Prüfung?

Am Ende des Semesters sind grundsätzlich Klausuren zu absolvieren, sowohl für die Vorlesung von Prof. Dr. Dr. Rüßmann (BVR I bzw. II) als auch für die AG zu dieser Vorlesung.

In Absprache mit Prof. Dr. Dr. Rüßmann biete ich mündliche Prüfungen für die AG an. Diese ermöglichen es, Sprachschwierigkeiten durch Rückfragen sofort aus der Welt zu schaffen – und fallen, da es für Sie wesentlich einfacher ist, mündlich zu kommunizieren, regelmäßig besser aus, als wenn Sie die Klausur schreiben würden. Die mündliche Prüfung wird „nur“ alternativ zur AG-Klausur angeboten und betrifft nur ausländische Studierende mit Sprachschwierigkeiten. Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie die Prüfung schriftlich oder mündlich absolvieren wollen.

In Frage für eine mündliche Prüfung kommen also nur Studierende, die entweder das L.L.M.-Programm bzw. das Erasmus(Sokrates)-Programm absolvieren. Allerdings müssen Sie Ihrerseits zunächst mit Frau PD Dr. Wimmer-Leonhard und Herrn Dr. Bergmann abklären, ob dies für das L.L.M.-Programm anerkannt werden kann. In den letzten Semestern wurde von den L.L.M.-Studierenden zur Vergabe der Credit-Points erwartet, dass sie die schriftliche Prüfung bestehen.

Am Ende des Semesters werde ich Sie bitten, sich zur mündlichen Prüfung anzumelden. Sie wird voraussichtlich in demselben Zeitraum stattfinden wie die anderen Klausuren (in den letzten zwei Semesterwochen), – kann aber bei Bedarf auch früher stattfinden. Sprechen Sie mich diesbezüglich bitte an.

2. Inhalt der mündlichen Prüfung

Im Rahmen der mündlichen Prüfung für die AG ist der Prüfungsstoff (Prüfungsinhalt) beschränkt auf das, was Sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Skripten und Materialien entnehmen können und/oder was wir im Unterricht besprochen haben.

Ihnen werden also Skripte zur Verfügung gestellt, in denen die besprochenen Fälle nebst ausformulierten Falllösungen sowie zusätzliche Übersichten enthalten sind. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie diese nachbereiten, so dass das dort enthaltene juristische Fachvokabular beherrscht wird. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für die rechtlichen Inhalte. Da Ihnen die Skripte unmittelbar nach Behandlung in der AG zur Verfügung gestellt werden, haben Sie die Möglichkeit und hinreichend Zeit, ggf. vorhandene größere sprachliche Schwierigkeiten dadurch zu beheben, dass Sie in Eigenarbeit nicht verstandene Passagen in Ihre eigene Sprache übersetzen.

3. Anwesenheitspflicht

Da bezüglich der mündlichen Prüfungen für die AG der Prüfungsstoff auf die Skripte und das in der AG Besprochene beschränkt wird, ist es selbstverständlich, dass eine Anwesenheit bei der AG vorausgesetzt wird. Ich werde hin und wieder – vor allem, wenn ich das Gefühl habe, dass Personen fehlen – die Anwesenheit anhand der Teilnehmerliste kontrollieren. Da es durchaus vorkommen kann, dass etwas dazwischen kommt, sind zwei „Fehlsitzungen“ unschädlich. Ansonsten behalte ich mir vor, denjenigen, die häufiger gefehlt haben, nicht den Bonus der mündlichen Prüfung zu gewähren. Teilen Sie sich also Ihre Zeit richtig ein und bedenken Sie, dass Sie auch Phasen haben werden, in denen Sie mehr Arbeit haben (z.B. Anfertigung der L.L.M.-Arbeit).

4. Vorlesungsklausur

Die vorgenannten Regelungen gelten nur für die AG BVR. Über die Vorlesungsprüfungen ist damit nichts gesagt. Ob Prof. Dr. Dr. Rüßmann ggf. mündliche Prüfungen statt der Vorlesungsklausur zulassen möchte bzw. wird und wer ggf. diese Prüfungen abnehmen wird, wird Prof. Dr. Dr. Rüßmann entscheiden.

5. Credit Points

Welche Prüfungen Sie bestehen müssen und wie viele Punkte (Credit-Points) Sie für Ihr jeweiliges Programm (L.L.M.; Erasmus bzw. Sokrates) benötigen, bitte ich, mit den zuständigen Personen (Dr. Bergmann und Frau Scherf) abzuklären.

 

M. Hamdan

Zum SeitenbeginZum Seitenanfang