Gebrauchsanweisung

1. Zweck der Veranstaltung
2. Wichtigkeit und Komplexität der BVR-Inhalte
3. AG-Zeitkontingent und Ihre Eigenarbeit
4. Vorlesung und/oder Fachliteratur
5. Fälle und Falllösungen (AG-Vor- und Nacharbeit)
6. Ohren steif halten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Zweck der Veranstaltung

Die AGs zur BVR-Vorlesung haben zum Zweck, Ihnen das notwendige Handwerkszeug näher zu bringen, das Sie brauchen, um zu einem bestimmten Sachverhalt ein juristisches Gutachten anzufertigen, m.a.W. (auch) um vernünftig mit Klausuren umzugehen. Es geht zum einen also um Gutachtentechnik und um die juristische Arbeitsweise, wie z.B. die Auslegung von Gesetzen. Am Ende des Semesters werden Sie Klausuren zu bewältigen haben, die auch inhaltlich Rechtsbereiche erfassen, die Sie sich aneignen müssen (den Inhalt der Vorlesung BVR). Daher werden wir in den AGs zum anderen auch versuchen, einige üblicherweise im ersten Semester klausurrelevantesten Rechtsbereiche mit Ihnen zu besprechen.

Sie sind folglich mit einer doppelten Aufgabe konfrontiert: Sie müssen sich das materielle Rechtswissen aneignen und auch, wie man es anschließend „verkauft“. Um Sie bereits jetzt zu warnen: In den ersten Semestern wird bei der Korrektur von Klausuren hohen Wert auf die Gutachtentechnik und die Subsumtion gelegt. Die „richtige“ Lösung reicht also nicht zum Bestehen, wenn sie nicht in juristischem Gutachtenstil präsentiert wird. Sie können es in etwa damit vergleichen, wenn Sie in der Schule einen Deutschaufsatz in Stichworten abgegeben hätten.

2. Wichtigkeit und Komplexität der BVR-Inhalte

Dies vorab kommt hinzu, dass die Inhalte der BVR I und BVR II - Vorlesungen die Kernbereiche des Zivilrechts behandeln. Sie werden sich also gleich in der ersten Tagen Ihres Studiums mit dem wichtigsten Teil der Königsdisziplin befassen dürfen (Wenn andere Dozenten dies auch von einer anderen Disziplin behaupten, ist es falsch! ;-) ). Aufgrund des Klammeraufbaus des BGB setzt auch jede weitere (spätere) Befassung mit dem Zivilrecht (SchuldR, HandelsR, GesellschaftsR, ErbR, FamR, usw.) voraus, dass Sie das, was im BVR gemacht wird, verinnerlicht haben. Es ist also nicht wie bei anderen Studiengängen, dass Sie am Ende des Semesters nach Abschluss der Klausur alles vergessen dürfen. Im Übrigen stehen Ihnen noch zwei Staatsexamina bevor, bei denen alles – auch die Inhalte von BVR I und II abgeprüft werden kann (und wird). Sie können also gar nicht zuviel BVR lernen, jede investierte Minute lohnt sich.

Soviel zur guten Nachricht. Nun zur schlechten: Die juristischen Inhalte von BVR I sind (nochmals aufgrund des Klammeraufbaus des BGB) für Anfänger häufig abstrakt und komplex und lassen sich nahezu beliebig miteinander kombinieren. Entsprechendes gilt auch für die AG-Inhalte von BVR II – hier werden Sie zum ersten Mal selbst mit den Kombinationsmöglichkeiten konfrontiert.

3. AG-Zeitkontingent und Ihre Eigenarbeit

Und die ganz schlechte Nachricht: Insgesamt haben wir im Wintersemester (BVR I) vierzehn Termine und im Sommersemester (BVR II) zwölf Termine, um alles abzuhandeln (siehe insoweit den jeweiligen Arbeitsplan).

Dass es nicht möglich ist, anhand von Fällen den gesamten klausurerheblichen Stoff bei gleichzeitiger Übung der Gutachtentechnik durchzugehen, müsste jedem einleuchten. Dies bedeutet, dass Sie in der AG nur partiell auf die Klausuren vorbereitet werden. Wir können nur üblicherweise klausurrelevante Themengebiete mit Ihnen besprechen. Es kann in der Klausur am Ende des Semesters alles drankommen, was zum BVR gehört, unabhängig davon, ob wir es in der AG besprochen haben oder nicht. Außerdem weiß der AG-Leiter nicht, was in der Klausur drankommt, da sie von Prof. Dr. Dr. Rüßmann höchstpersönlich gestellt wird. Hier werden Sie selbst entscheiden müssen, ob Sie zu den Fleißigen oder zu den Mutigen gehören wollen.

4. Vorlesung und/oder Fachliteratur

Die AG ersetzt nicht den Besuch der Vorlesung und die Befassung der Materie im Selbststudium. Daher müssen Sie die Vorlesung nacharbeiten. Welche Materialien (z. B.: Vorlesungsskript Rüßmann; Brox, BGB AT; Musielak, Grundkurs BGB; Medicus, BGB AT) Sie insoweit benutzen, ist Ihre Sache.

Um Ihnen im ersten Semester etwas die Orientierung zu erleichtern, haben wir für jede Sitzung Lesehinweise angegeben, die den Einstieg in die Materie erleichtern und die Sie vor der AG-Sitzung lesen sollten. Ob Sie genau die angegebene Literatur oder dieselben Themengebiete aus anderen Quellen lesen, ist Ihre Sache – Sie sollten allerdings vorbereitet sein.

5. Fälle und Falllösungen (AG-Vor- und Nacharbeit)

Die mit Ihnen in der AG besprochenen Fälle inkl. Falllösung können nach und nach im Laufe des Semesters vom Internet als passwortgeschützte pdf.-Dateien heruntergeladen werden. Die jeweiligen Passwörter werden Ihnen von Ihrem AG-Leiter mitgeteilt, bei den Fallblättern immer eine Woche im Voraus, bei den Falllösungen, sobald der Unterrichtsabschnitt in der AG gemeinsam durchgearbeitet worden ist.

Sie brauchen in der AG selbst also nicht mitzuschreiben. Die in den Skripten enthaltenen und nicht besprochenen Fälle sind „Hausaufgaben“. Von Ihnen wird allerdings erwartet, dass Sie sich im Voraus die im Kurs besprochenen Fälle (Fallblätter) ausgedruckt und angeschaut haben und im Nachhinein die zur Verfügung stehenden Falllösungen durcharbeiten.

6. Ohren steif halten!

Noch eine letzte gute Nachricht: So schlimm alles auch klingen mag: vor Ihnen haben es Generationen anderer Studenten auch geschafft!

M. Hamdan / B. Hamdan

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